Allgemeine Geschäftsbedingungen der D&C Real Estate GmbH
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Geschäftsführer/in der D&C Real Estate GmbH für Immobilienverkäufer
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Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienverkäufer ("AGB") der D&C Real Estate GmbH gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der D&C Real Estate GmbH und dem Verkäufer („Verkäufer“ oder „Sie“), der die D&C Real Estate GmbH mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt hat.
1.2 Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die D&C Real Estate GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn die D&C Real Estate GmbH in Kenntnis von Bedingungen des Verkäufers, die diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt.
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2. Vertragsschluss
2.1 Die D&C Real Estate GmbH hat dem Verkäufer ein verbindliches Angebot zur Vermarktung seiner Immobilie nach Maßgabe des Angebots sowie der in diesen AGB enthaltenen Regelungen unterbreitet.
2.2 Sofern der Verkäufer dieses Angebot annimmt, kommt ein verbindlicher Maklervertrag mit dementsprechendem Inhalt zustande.
2.3 Mit der Annahme des Angebots versichert der Verkäufer, dass er der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Immobilie ist bzw. dass er von dem Eigentümer sowie eventuellen Miteigentümern oder anderweitig Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags mit der D&C Real Estate GmbH ermächtigt ist.
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3. Leistungen der D&C Real Estate GmbH
3.1 Die D&C Real Estate GmbH stellt dem Verkäufer einen persönlichen Immobilienberater und Ansprechpartner zur Seite, der verantwortlich für die Vermarktung der Immobilie ist.
3.2 Zu den Aufgaben der D&C Real Estate GmbH gehören insbesondere:
A. Verkaufsberatung und Wertermittlung
B. Erstellen einer individuellen Verkaufs-/Vermarktungsstrategie
C. Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.:
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Erstellen von professionellen Fotos der zu verkaufenden Immobilie
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Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés
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Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises (falls erforderlich)
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Bewerbung der Immobilie auf den D&C Real Estate GmbH-Webseiten sowie auf weiteren Online-Portalen und im D&C Real Estate GmbH-Netzwerk
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Ggf. Erstellen weiterer Marketingmaterialien
D. Bereitstellung eines digitalen Dokumentenraums
E. Organisation und Durchführung von Besichtigungen
F. Betreuung der Kaufinteressenten
G. Einholen des Finanzierungsnachweises
H. Vorbereitung und Terminierung des Notartermins
3.3 Die konkreten Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt.
3.4 Die vorgenannten Leistungen der D&C Real Estate GmbH sind mit der Erfolgsfalle zu zahlender Provision vollständig abgegolten.
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4.Energieausweis
4.1 Wenn der Verkäufer die Unterstützung durch die D&C Real Estate GmbH bei der Erstellung eines Energieausweises wünscht, lässt die D&C Real Estate GmbH den Energieausweis auf Basis der Verbrauchsdaten, die der Verkäufer an die D&C Real Estate GmbH übermittelt, erstellen. Sind dem Verkäufer die Verbrauchsdaten nicht bekannt, unterstützt die D&C Real Estate GmbH bei der Erstellung eines Bedarfsausweises. Hierzu wird der Verkäufer der D&C Real Estate GmbH die erforderlichen Daten für die Erstellung mittels einer von der D&C Real Estate GmbH bereitgestellten Checkliste übermitteln.
4.2 Die in Ziffer 4.1 aufgeführten Leistungen sind für den Verkäufer kostenlos, sofern es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von max. 25% handelt. In allen sonstigen Fällen ist die D&C Real Estate GmbH berechtigt, die Leistung gegen eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung zu erbringen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen.
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5.Rechte und Pflichten der D&C Real Estate GmbH
5.1 Die D&C Real Estate GmbH ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern die D&C Real Estate GmbH Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Verkäufer hierdurch weder weitere Kosten noch andere belastende Verpflichtungen.
5.2 Die D&C Real Estate GmbH ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein.
5.3 Die D&C Real Estate GmbH wird den Verkäufer über alle Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Die D&C Real Estate GmbH wird den Verkäufer in regelmäßigen Abständen über den Stand ihrer Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist die D&C Real Estate GmbH nur verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist die D&C Real Estate GmbH zur eigenen Nachforschung nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
5.4 Die D&C Real Estate GmbH wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
5.5 Die D&C Real Estate GmbH wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.
5.6 Die D&C Real Estate GmbH ist berechtigt, bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher die betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit der D&C Real Estate GmbH zustande, ist die D&C Real Estate GmbH vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und der D&C Real Estate GmbH auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
5.7 Kaufpreiszahlungen werden von der D&C Real Estate GmbH nicht entgegengenommen.
5.8 Sämtliche Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den von der D&C Real Estate GmbH erstellten Verkaufs- und Marketingunterlagen inkl. der erstellten Bilder der Immobilie liegen bei der D&C Real Estate GmbH.
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6.Rechte und Pflichten des Verkäufers
6.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, der D&C Real Estate GmbH mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
A. Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie
B. Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle
C. Wirtschaftsplan / Nebenkostenaufstellung
D. ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)
6.2 Die D&C Real Estate GmbH wird vom Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der zu vermarktenden Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern (Baurechtsamt, Katasteramt etc.) bzw. bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/WEG-Verwaltung einzuholen. Die D&C Real Estate GmbH ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen.
6.3 Der Verkäufer ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an die D&C Real Estate GmbH verwiesen, damit der Verkauf aus einer Hand gesteuert wird.
6.4 Sollte der Verkäufer den Alleinvertretungsanspruch der D&C Real Estate GmbH verletzen, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, der D&C Real Estate GmbH eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Provision, die der Verkäufer an die D&C Real Estate GmbH zu zahlen hätte, wenn der Verkauf aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch die D&C Real Estate GmbH zustande gekommen wäre.
6.5 Der Verkäufer hat die D&C Real Estate GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Verkaufsabsicht.
6.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die D&C Real Estate GmbH unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Immobilie oder Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten.
6.7 Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit der D&C Real Estate GmbH getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
6.8 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
6.9 Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie untersagen und diese an die D&C Real Estate GmbH verweisen.
6.10 Der Verkäufer gestattet der D&C Real Estate GmbH, Daten seiner Immobilie (bspw. bzgl. der Lage, Ausstattung, Preis, etc.) anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.
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7. Maklerprovision
7.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, der D&C Real Estate GmbH eine Maklerprovision zu zahlen, wenn der Verkauf seiner Immobilie erfolgreich abgeschlossen ist.
7.2 Die Höhe der Provision richtet sich nach der im individuellen Maklervertrag vereinbarten Regelung.
7.3 Die Provision wird mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages über die Immobilie fällig und zahlbar. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Maklerprovision innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit an die D&C Real Estate GmbH zu zahlen.
7.4 Eine Rückforderung der Provision ist ausgeschlossen, auch wenn der Kaufvertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder aus anderen Gründen rückabgewickelt wird.
7.5 Sollte Unklarheit über die Leistung der D&C Real Estate GmbH bestehen, ist der Verkäufer verpflichtet, vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bei der D&C Real Estate GmbH anzufragen, ob der Käufer durch die D&C Real Estate GmbH benannt wurde.
7.6 Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Bei Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes passt sich die Provision entsprechend an, d.h., sie erhöht oder verringert sich gemäß dem geänderten Steuersatz.
7.7 Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
7.8 Die D&C Real Estate GmbH ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (z.B. Factoring-Unternehmen) abzutreten.
7.9 Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
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8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, wird der Maklervertrag für die Dauer von neun (9) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit“). Während der initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen kündigt.
8.2 Sonderkündigungsrecht: Abweichend von Ziffer 8.1 kann der Verkäufer den Maklervertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, wenn der Verkäufer mit der Leistung von D&C Real Estate GmbH unzufrieden ist und D&C Real Estate GmbH das Problem nicht innerhalb von 2 Werktagen gelöst hat.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
8.4 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
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9. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
9.1 Der Verkäufer wird D&C Real Estate GmbH eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
9.2 Der Verkäufer stimmt zu, dass D&C Real Estate GmbH Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt.D&C Real Estate GmbH sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
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10. Datenschutz
10.1 D&C Real Estate GmbH hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.
10.2 Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von D&C Real Estate GmbH verwiesen, die auf der Webseite von D&C Real Estate GmbH jederzeit im Footer über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
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11. Haftung
11.1 Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von D&C Real Estate GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet D&C Real Estate GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Die in Ziffer 11.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von D&C Real Estate GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
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12. Schlussbestimmungen
12.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen D&C Real Estate GmbH und dem Verkäufer der Sitz von D&C Real Estate GmbH vereinbart.
12.2 Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3 Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
12.4 Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
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13. Aufwandsentschädigung
13.1 Sollte der Eigentümer, nachdem der Immobilienmakler bereits erhebliche Dienstleistungen erbracht hat, seine Absicht, die Immobilie zu verkaufen, zurückziehen oder anderweitig den Verkaufsprozess beenden, ist der Immobilienmakler berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen.
13.2 Die Aufwandsentschädigung beträgt grundsätzlich mindestens 1500 € (in Worten: eintausendfünfhundert Euro). Die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung wird jedoch anhand des Umfangs der erbrachten Leistungen, der Dauer der Zusammenarbeit, der getätigten Ausgaben und der Personalressourcen des Immobilienmaklers bestimmt.
13.3 Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung wird zwischen dem Immobilienmakler und dem Eigentümer in gutem Glauben verhandelt. Der Eigentümer & Immobilienmakler ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um die erbrachten Leistungen und Ausgaben angemessen zu bewerten.
13.4 Falls der Immobilienmakler dem Eigentümer einen Verkaufspreis oder ein Verkaufsangebot vorgelegt hat, das den zuvor ausgemachten Bedingungen entspricht, der Eigentümer jedoch ablehnt, behält sich der Immobilienmakler das Recht vor, eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Vorgaben von Punkt 13.2 zu verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung wird unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeit und getätigten Ausgaben des Immobilienmaklers festgelegt.
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Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (D&C Real Estate GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bisher erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster- Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück​.
An:
D&C Real Estate GmbH
Birkenstraße 43
35428 Langgöns
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung​:
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Datenschutz
Verantwortlich für die Verarbeitung (im Folgenden Websitebetreiber):
D&C Real Estate GmbH
Birkenstraße 43
35428 Langgöns
Telefon: +49 6403 6972934
Fax: +49 641 93925744
E-Mail: info@enjutin-immobilien.de
Web: www.enjutin-immobilien.de
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